Legalität

Ja, und nein. Fest steht, dass es nicht ausdrücklich verboten ist. Denn grundsätzlich ist die die "Abgabe von akustischen sowie optischen Warnzeichen" erlaubt, wenn dies "die Verkehrssicherheit erfordert".
Werden Sie nun zur Kasse gebeten, weil man Ihnen vorwirft, einen anderen Autofahrer gewarnt zu haben, gibt es zwei Möglichkeiten:
- Unter Berufung auf das oben benannte Recht, andere Autofahrer bei Notwendigkeit zu warnen, können Sie einen Grund angeben, weshalb Sie eine Warnung abgeben mussten (vielleicht lief ja ein Tier über die Fahrbahn, dass der Beamte "nicht gesehen" hat o.ä.)
- Sie gehen auf Konfrontationskurs und berufen Sich auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs, nachdem es "kein Grund gibt, Blinkzeichen zu verbieten" und beharren darauf - Demnach haben Sie nicht gesetzwidrig gehandelt und können demnach auch nicht gestraft werden.
Ja. Es gibt kein Gesetz, dass dies verbietet. Aber Achtung: Während der Fahrt zu Posten oder Warnungen anderer Nutzer zu lesen ist dennoch strafbar, denn das Handy darf während der Fahrt (natürlich nur vom Fahrer) nicht genutzt werden.
Ja. Es gibt kein Gesetz, dass dies verbietet. Aber Achtung: Handynutzung während der Fahrt ist verboten, mit dieser Begründung können Sie also durchaus abgestraft werden.
Ja. Verboten sind nach Paragraph 98a des österreichischen Kraftfahrgesetzes nur "Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können". Ein Radarwarner erkennt Messungen lediglich und informiert Sie darüber, beeinflusst oder stört diese aber nicht (das ist bei Radarmessungen auch gar nicht möglich). Anders sieht das bei Laserblockern aus.
Nein. Verboten sind nach Paragraph 98a des österreichischen Kraftfahrgesetzes "Geräte oder Gegenstände, mit denen technische Einrichtungen zur Verkehrsüberwachung beeinflusst oder gestört werden können". Dieser Sachverhalt ist bei Laserblockern erfüllt. Da die Lasermessung so schnell stattfindet, dass Sie nicht rechtzeitig gewarnt werden könnten, stört der Laserblocker kurzfristig die Messung und verhindert damit ein korrektes Messergebnis. Das ist seit 1.1.2017 verboten. Achtung: Verboten ist nicht nur die Nutzung sondern das Mitführen solcher Geräte - Sie können also gestraft werden, obwohl das System nicht aktiv war, das Vorhandensein in Ihrem Fahrzeug ist für eine Anzeige gegen Sie ausreichend.
Laserblocker dürfen beschlagnahmt werden, dies ist im Paragraph 98a geregelt.
Radarwarner dürfen nicht beschlagnahmt werden. Sie erfüllen die im angeführten Paragraph genannten Voraussetzungen nicht, da Sie Messungen lediglich erkennen und nicht stören.
Kombinierte Systeme dürfen demnach nicht einfach vollständig beschlagnahmt werden. Möchte dies ein Beamter dennoch tun, weisen Sie ihn auf die Rechtssprechung hin und übergeben Sie ausschließlich die Laserblocker, alle anderen Bauteile (wie z.B. Radarantennen und Bedienteile) dürfen Sie behalten.

Messverfahren

Nein. Alle "Pistolen" zur Geschwindigkeitsmessung arbeiten mit dem LIDAR-Verfahren, also mit Lasertechnik. Es gibt folglich nur Laserpistolen, keine Radarpistolen.
Grundsätzlich ist es bei der Messtoleranz nicht wichtig, welches Gerät, sondern welche Messtechnik verwendet wurde.
- Radar: unter 100 km/h: 5 km/h Toleranz, darüber 5 Prozent Toleranz
- Laser: unter 100 km/h: 3 km/h Toleranz, darüber 3 Prozent Toleranz

Hinzu kommt dann noch die Tachotoleranz, diese liegt (je nach Hersteller sehr unterschiedlich, die Toleranz steigt mit der Geschwindigkeit meist exponentiell an) bei etwa 2-5 Prozent
Ja. Diese Geschwindigkeit liegt aber (je nach Blitzer-Modell) in etwa zwischen 320 und 400 km/h, in der Praxis dürfte das Überlisten der Radarfalle also schwierig werden.
Ja. Technisch ist dies möglich, in der Praxis wird in Österreich aber fast ausschließlich von hinten geblitzt, während in Deutschland das Fahrerfoto und damit ein Blitz von vorne üblich ist.
Nein, herkömmliche Blitzer-Anlagen auf dem Ka-Band sind dazu nicht in der Lage, fahren hier zwei Fahrzeuge gleichzeitig vorbei und sind beide zu schnell, hat mindestens einer Glück gehabt. Moderne Geräte werden jedoch langsam nachgerüstet und arbeiten mit dem sogenannten Multaradar bzw. Tracking-Radar, dieses kann mehrere Fahrspuren gleichzeitig messen und blitzen.

Zivilstreifen

Grundsätzlich kann theoretisch jedes Fahrzeug als Zivilstreife eingesetzt werden. In Österreich sind aber fast ausschließlich Fahrzeuge von VW, Audi und Skoda im Einsatz, da der Staat ein Abkommen mit dem VW-Konzern hat, dem diese Marken gehören.
Die gängigsten Modelle in Österreich sind: VW Passat, VW Touran, Audi A3, Audi A6, Skoda Octavia, Skoda Superb.

In Deutschland hingegen werden fast ausschließlich Fahrzeuge inländischer Premium-Marken verwendet, also Audi, BMW, Mercedes.
Die gängigsten Modelle in Deutschland sind: Audi A4, Audi A6, BMW 3er, BMW 5er, Mercedes C-Klasse, Mercedes E-Klasse.
Hier hilft eine zumindest mittelmäßige Kenntnis über aktuelle Modelle der europäischen Fahrzeughersteller sehr, vor allem in Österreich, denn hier sind die unten angeführten Punkte fast immer zutreffend, während dies in Deutschland nicht immer der Fall ist.

- Farbe: Zivilstreifen haben meist massentaugliche, unauffällige und langweilige Farben. Meist sind sie schwarz oder grau, selten auch dunkelblau oder weiß.
- Baujahr: Meist sind Zivilstreifen Fahrzeuge aus aktuellen Baureihen, also etwa 1-3 Jahre alt, allerhöchstens 5 Jahre. - Felgen: In der Regel haben Zivilstreifen eher kleine Felgen und nur Radkappen, große edle Alufelgen wären also eher ein Gegenindiz. - Lichter: Staatliche Sparmaßnahmen erlauben meist nur die billigsten Halogen-Scheinwerfer. Das ist besonders praktisch, denn die bestellt sonst fast niemand. Moderne LED-Leuchten sprechen demnach nicht nur eine Zivilstreife. Die Unterschiede zwischen Halogen-, Xenon-, und LED-Scheinwerfer sind selbst bei ein und dem selben Fahrzeugmodell sehr gut erkennbar und lassen sich auf Google schnell finden. - Dachantenne: Die moderne "Haifisch-Flosse" wird bei Zivilstreifen gegen eine altmodisch anmutende, etwa 20cm lange, runde, schwarze Dachantenne aus Kunststoff ausgetauscht - Das ist die für den Streifendienst notwendige Datenfunk-Antenne. Sie ist, besonders in Österreich, ein recht eindeutiges Zeichen, ob ein Fahrzeug eine Zivilstreife ist - Oder eben nicht.
Nein. Geräte, die dazu in der Lage wären, werden bei uns nicht eingesetzt. Die einzige Möglichkeit für eine Zivilstreife, die Ihre Geschwindigkeit aus dem fahrenden Auto heraus ermitteln möchte ist: Ihnen zu folgen und die eigene Geschwindigkeit zu messen. Mit dieser Technik arbeiten auch die bekannten Provida Video-Messfahrzeuge.
Wie bei jeder Polizeikontrolle gilt (natürlich nur, wenn Sie tatsächlich gesetzwidrig gehandelt haben): Sie müssen sich entscheiden, ob Sie auf Ihr Recht beharren wollen (das ist nur ratsam, wenn Sie das Gesetz äußerst genau kennen und sich Ihrer Sache absolut sicher sind) oder, und das ist oftmals die erfolgreichere Variante: Sich einsichtig zeigen, Besserung geloben und auf Nachsicht hoffen. Denn Beamte haben einen sogenannten Ermessensspielraum und auch sie sind nur Menschen. Wie überall im Leben gilt: Wie du mir, so ich dir. Ein freundlicher und respektvoller Umgang kann oft Wunder wirken.